Willkommen zur #createhealth
Das Gesundheits-Event von BG prevent fand am 1. Oktober 2026 von 09:00 bis 14:00 Uhr statt. Hier finden Sie nun die Aufzeichnungen der einzelnen Vorträge sowie die Top-Fragen und deren Antworten.
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Das Gesundheits-Event von BG prevent fand am 1. Oktober 2026 von 09:00 bis 14:00 Uhr statt. Hier finden Sie nun die Aufzeichnungen der einzelnen Vorträge sowie die Top-Fragen und deren Antworten.
In den jeweiligen Agenda-Punkten finden Sie die Möglichkeit, sich die Aufzeichnung des jeweiligen Vortrages anzuschauen.
Auf jeden Fall sollte man zuerst mit Entspannung und Stressbewältigung kontern. Und Bewegung, in dem Fall Herz-Kreislauf-Training. Das wirkt sofort blutdrucksenkend. Mit noch besserer Evidenz als ein Medikament. Ich empfehle daher: Machen Sie am Morgen ein kleines Ausdauertraining und Ihr systolischer Wert wird im Laufe des restlichen Tages bis zu 10mmHg geringer ausfallen.
Nicht pauschal. Bei ausgewogener Ernährung besteht für Sportler und Sportlerinnen meist kein erhöhter Magnesiumbedarf. Wenn dieser nachgewiesen ist, dann sicherlich. Beachten Sie die einfache Faustformel „5 am Tag“, also essen Sie täglich fünf Portionen Obst und Gemüse. Trinken Sie Mineralwasser mit hohem Gehalt an Hydrogencarbonat und Magnesium, wenn Sie beim Sport oder danach krampfen. Und achten Sie auf genügend Salz (Natriumchlorid).
Wenn jemand bereits eine gute körperliche und sportliche Aktivität hat, ernährt oder sie sich meist auch gut, da diese Personen oft sehr gesundheitsbewusst sind. Jedoch lassen sich diese Menschen leider sehr schnell stressen: Daher meine Antwort: Stressprävention und -bewältigung!
Laborwerte insgesamt spielen bei diesem Thema sicher eine wichtige Rolle. Vor allem dann, wenn Sie sich gewisse körperliche Schwachstellen/Baustellen nicht erklären können. In der Praxis sehe ich jedoch folgendes: Man weiß häufig bereits im Vorfeld, dass die Ergebnisse schlecht ausfallen werden, weil man seine eigene Ernährung als sehr schlecht einschätzt. Bevor ich jemanden zum Test schicke, würde ich eher empfehlen, die bereits bekannten Schwachstellen im Lebensstil in Angriff zu nehmen: also sich besser zu ernähren und mehr zu bewegen.
Sie können Mitarbeitenden ein betriebsärztliches Gespräch empfehlen. Das Gespräch unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Betriebsärztliche Stellungnahmen werden nur mit Zustimmung der betroffenen Person an den Arbeitgeber weitergegeben. Möchten Beschäftigte bestimmte Informationen nicht weitergeben, wird das respektiert.
Für einen Termin zur Wunschvorsorge erfolgt die Anmeldung über den Arbeitgeber, der die Kosten trägt. Ein Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung ist deshalb nicht sinnvoll.
Die hausärztliche Praxis kann einen Verdacht äußern und an eine spezialisierte neurologische, psychiatrische oder nervenärztliche Praxis überweisen. In größeren Städten gibt es teilweise auch spezialisierte Krankenhausambulanzen.
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung kann bei der Terminsuche unterstützen. Die Wartezeit hängt vom Angebot vor Ort ab; ein Termin ist meist nicht sofort verfügbar. Diagnosen gehören in fachliche Hände. Selbsttests und Informationen aus sozialen Medien ersetzen keine Diagnostik.
Schon kleine Anpassungen können helfen. Bei Unterweisungen eignen sich beispielsweise unterschiedliche Vermittlungsformen: Manche Menschen nehmen Informationen besser durch Lesen auf, andere durch Zuhören. Wenn Beschäftigte Medikamente einnehmen, lässt sich im betriebsärztlichen Gespräch prüfen, welchen Einfluss diese auf die Arbeit haben und welche Tätigkeiten möglich sind.
Eine klare Agenda, ein konkretes Ziel und eine Moderation helfen allen Beteiligten. Die Teilnehmenden sollten nacheinander sprechen und beim jeweiligen Thema bleiben. Erklären Sie bei Bedarf, dass die Moderation unterbricht, damit alle dem Gespräch folgen können.
Reduzieren Sie Geräusche und andere Ablenkungen. Bei Geräuschempfindlichkeit kommen beispielsweise geräuschreduzierende Kopfhörer oder Gehörschutz infrage. Grundsätzlich bestehen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben. Welche Lösung passt, hängt vom individuellen Bedarf ab.
Niemand muss die eigene Diagnose gegenüber dem Team offenlegen. Wer offen darüber sprechen möchte, kann erklären, wie sich die Besonderheiten im Arbeitsalltag auswirken – etwa wenn Ablenkungen dazu führen, dass der Gesprächsfaden verloren geht. Das kann Verständnis schaffen.
Informationen zum Thema können Führungskräfte und Teams sensibilisieren. Entscheidend ist, unterschiedliche Wahrnehmungen ernst zu nehmen und neben Herausforderungen auch individuelle Stärken sichtbar zu machen. Therapeutische Begleitung kann Betroffene beim Umgang mit ihren Herausforderungen unterstützen. Ob zusätzlich Medikamente erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Führungskräfte sind mit einer Art von rollenspezifischer Einsamkeit konfrontiert. Das (alte) Gemeinschaftsgefühl ist durch die (neue) Rolle verändert. Daran müssen sich Führungskräfte gewöhnen, um damit gut umgehen zu können. Vielleicht hilft ein Austausch mit anderen Personalleiter:innen, gewissermaßen kollegiale Supervision. Ansonsten ist es hilfreich, Verhaltensweisen, die Nähe oder Distanz schaffen, bewusst wahrzunehmen und gegebenenfalls zu erlernen. Ein situationsangemessener Wechsel zwischen Nähe und Distanz (Oszillieren) scheint dabei hilfreicher zu sein als die gänzliche Vermeidung von Nähe.
Zuerst ist die Frage mit der:dem BEM-Nehmenden zu beantworten, in welche Richtung die Hilfe gehen kann. Vielleicht gibt es vergleichbare Situationen anderer Kolleg:innen, von denen man lernen kann. Die Arbeit garantieren, können Sie wohl leider nicht.
Ja, das haben Sie richtig verstanden. Hinzuzufügen sind die möglichen Erwartungen und die wiederum subjektive Bewertung der vorhandenen Kontakte am Arbeitsplatz. All das führt zu einem (schmerzhaften) Gefühl bei der betroffenen Person. Es spielen aber auch Konflikte, Verachtung oder Ablehnung noch zusätzlich eine Rolle.
Einem „Nichtverstandenwerden“ oder besser sich nicht verstanden zu fühlen, folgt oft eine Einsamkeit. Ungefragte Ratschläge sollten zurückgewiesen und sich davon (freundlich) abgegrenzt werden.
Der Denkmalschutz hat in der Tat ein hohes Gewicht, dennoch sind auch kühlende Lösungen möglich, die nicht in die Substanz des Gebäudes eingreifen, etwa vorgelagert Verschattungen und der Betrieb von mobilen Ventilatoren im Gebäude. Zudem ist es eventuell hilfreich, gemeinsam mit der für Denkmalschutz in Ihrer Stadt zuständigen Behörde zu sprechen und gemeinsam auszuloten, was aus deren Sicht machbar erscheint.
Sie müssen zwischen dem Schutz für die Mitarbeitenden und den Schutz für die Kinder unterscheiden, auch wenn sich vieles überlappt. Für die Mitarbeitenden bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung mit der Festlegung entsprechender Maßnahmen. Das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Wir als Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen beratend zur Seite. Bei den Kindern bedarf es eines mit den Eltern abgestimmten Stufenkonzeptes. Viele Kommunen haben das bereits. Weitere Infos finden Sie beispielsweise hier: Hitzeschutz in der Kita: Maßnahmen & Hitzeschutzplan oder Kita-Hitzeschutz . Kita Rheinland-Pfalz oder Hitzeschutz in Kindertageseinrichtungen – Hitze Service
Die Maßnahmen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 beschrieben. Grob zusammengefasst heißt es dort: Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne - technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung) nicht als Arbeitsraum geeignet. Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.
Es gibt Fördermaßnahmen von Bund und Ländern. Beispiele sind die Förderung des Bundesumweltministeriums BMUKN: Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen | Förderprogramm oder BMUKN: Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels | Förderprogramm
Hier lohnt sich die Unterscheidung zwischen Unterweisung, Löschübung und Evakuierungsübung:
Zur Übung gehören eine sichere Planung, Beobachtung, Auswertung und die anschließende Behebung erkannter Mängel. Die Feuerwehr muss nicht grundsätzlich teilnehmen. Bei aufgeschalteten Alarmanlagen ist die Übung mit den zuständigen Stellen abzustimmen, damit kein unbeabsichtigter Einsatz ausgelöst wird.
Die konkreten Übungsintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls weiterer Vorgaben fest.
Am besten mit einer kurzen, interaktiven Online-Unterweisung, die typische Situationen aufgreift: Ladegeräte, Steckdosenleisten, beschädigte Akkus und das Verhalten bei Rauch oder Feuer. Verständnisfragen helfen dabei, die Inhalte zu festigen. Die Unterweisung sollte dokumentiert werden.
Wer gelegentlich im Betrieb arbeitet, benötigt zusätzlich eine Einweisung in die örtlichen Alarmsignale, Fluchtwege und Sammelstellen. Eine Online-Unterweisung ersetzt die praktische Brandschutzhelferausbildung nicht.
Auch im Kleinbetrieb muss der Brandschutz organisiert sein. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber.
Brandschutzhelfende sind grundsätzlich auch in kleinen Betrieben erforderlich. Ein Brandschutzbeauftragter ist dagegen nicht allein wegen einer bestimmten Beschäftigtenzahl vorgeschrieben. Eine Verpflichtung kann sich beispielsweise aus Landesrecht oder Genehmigungsauflagen ergeben.
Davon getrennt ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu betrachten. Hier können für Kleinbetriebe besondere Betreuungsmodelle gelten.
Wir bei BG prevent haben uns auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung und Gegenüberstellung zur DGUV Richtlinie 2005-023 dafür entschieden die Erstausbildung mit dem VR Fire-Trainer auch als Erstschulung zuzulassen.
Nach der aktuell veröffentlichten DGUV-Richtline reicht eine virtuelle Brandsimulation für die praktische Erstausbildung weiterhin nicht aus.
Hierzu gehört die Übung mit Feuerlöscheinrichtungen an einem realitätsnahen, realen Feuer.
In jedem Fall bestehen bei uns immer beide Möglichkeiten (Realbrandtrainer und VR Fire-Trainer). Eine entsprechende Aussage eines Schulungsanbieters sollte jedoch immer am geltenden Ausbildungsrahmen geprüft werden.
Als Ergänzung erachten wir das virtuelle Training als sinnvoll. Abläufe und Entscheidungen lassen sich damit anschaulich und wiederholt trainieren. Vor allem Szenarien, die im echten Leben sehr risikobehaftet sind, lassen sich hier in einer sicheren Umgebung üben.
Für die praktische Erstausbildung ersetzt sie die reale Löschübung jedoch nicht. Wärme, Löschmittelwirkung und die tatsächliche Handhabung lassen sich nur begrenzt nachbilden. Besonders für bereits praktisch ausgebildete Personen kann VR eine gute Möglichkeit sein, Kenntnisse aufzufrischen.
Die Vorgaben zum Führen des Gefahrstoffverzeichnisses haben sich nicht geändert. Es ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Im Gefahrstoffverzeichnis sind die Mindestangaben aufzuführen: Bezeichnung des Stoffes/Gemisches, Einstufung nach CLP-Verordnung (H-Sätze, Gefahrenkategorie), verwendete Menge im Betrieb, Bezeichnung der Bereiche, in denen die Gefahrstoffe verwendet werden, und der Verweis zum Sicherheitsdatenblatt.
Eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung (GB) bildet die Grundlage, hierbei sind die STOP-Schutzmaßnahmen festzulegen. Der Schutz der Mitarbeitenden muss immer gewährleistet sein, auch unter Zeitdruck. Dieser Faktor ist bei der Dokumentation der GB zu berücksichtigen, ggf. kann auch hier ein Gespräch mit den Mitarbeitenden hilfreich sein. Wichtiges Thema ist z. B. die Akzeptanz der Persönlichen Schutzausrüstung.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind in einer Betriebsanweisung zusammenzufassen. Diese Betriebsanweisungen bilden die Grundlage für die jährliche Unterweisung und sind in Präsenz durchzuführen. Hier ist es wichtig, diese in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache zu erstellen. Über die Schutzmaßnahmen hinaus kann eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt hilfreich sein.
BG prevent bietet umfassende Beratungs- und Dokumentationsleistungen zum Gefahrstoffmanagement an. Diese können je nach Kundenwunsch ganz unterschiedlich sein: Erstaufnahme der vorhandenen Gefahrstoffe durch eine Begehung, fachkundige Beratung zu ausgewählten Themen, z. B. Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung, Erstellung und Überarbeitung eines Gefahrstoffverzeichnisses, Unterstützung bei der jährlichen mündlichen Unterweisung inkl. allgemeine arbeitsmedizinische toxikologischer Beratung, Einführung eines Freigabesystems.
Eine Co-Innovation kann aus einem konkreten Bedarf oder einer Problemstellung in Ihrem Unternehmen entstehen, zum Beispiel, wenn Sie für eine Begehung im Arbeitsschutz eine besondere Lösung benötigen.
Mit dieser Herausforderung können Sie auf uns zukommen. Gemeinsam prüfen wir, ob sie auch für andere Unternehmen relevant ist und sich daraus ein Innovationsprojekt entwickeln lässt. BG prevent übernimmt anschließend die Umsetzung und entwickelt eine passende, möglicherweise technologisch neue Lösung. Ihr Unternehmen begleitet den Prozess als Testkunde und kann die neue Lösung als eines der ersten Unternehmen in der Praxis einsetzen.
Kommen Sie bei weiteren Fragen und konkretem Interesse gerne auf uns zu.
Der Einsatz von KI kann Risiken mit sich bringen – insbesondere, wenn sie unreflektiert oder ohne klare Grenzen eingesetzt wird. Werden KI-Lösungen dagegen bewusst für definierte Zwecke genutzt, lassen sich diese Risiken gezielt begrenzen.
Bei BG prevent setzen wir KI im Rahmen der geltenden europäischen Vorgaben ein und legen großen Wert auf Datenschutz und IT-Sicherheit. In einem solchen geschützten Rahmen sehen wir vor allem die Chancen: KI kann Prozesse unterstützen, neue Möglichkeiten eröffnen und die betriebliche Prävention sinnvoll ergänzen.
Zeitweise kann das durchaus sinnvoll sein. Es ersetzt jedoch nicht die natürliche Bewegung im Arbeitsalltag. Eine dauerhafte Nutzung, bei der mehrere Aktivitäten gleichzeitig am Schreibtisch stattfinden und Bewegung außerhalb des Arbeitsplatzes zu kurz kommt, sehen wir sogar kritisch.
Eine Jahreslizenz für pria psych kostet 59 Euro. Der Preis bezieht sich auf die Lizenz für das Tool, nicht auf einzelne Mitarbeitende.
pria psych benötigt im Durchschnitt 90 Minuten, um die Mitarbeitenden eines Tätigkeitsbereichs durch die Erhebung zu führen und alle Aspekte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vollständig zu erarbeiten.
Anschließend können Sie anhand des Ergebnisberichts gemeinsam Maßnahmen ableiten und umsetzen. Die Expert:innen von BG prevent unterstützen Sie dabei. Für diese weiteren Schritte fällt zusätzlicher Zeitaufwand an.
pria psych unterstützt Beschäftigte dabei, psychische Belastungen strukturiert zu ermitteln und erste Lösungsideen abzuleiten. Das Tool ersetzt die menschliche Einschätzung und den gemeinsamen Austausch nicht.
pria psych fasst die Eingaben zusammen und anonymisiert die Ausgabe. Die Teilnehmenden geben alle Belastungen und Ergebnisse frei.
Sie brauchen nur zu beschreiben, wie sich Ihre Erkrankung auf Ihren Arbeitsalltag auswirkt. Das geht auch ohne Angabe einer Diagnose.
Fehlen dem Arbeitgeber Informationen zu weiteren Einsatzmöglichkeiten, lassen sich unter Umständen keine Maßnahmen ableiten. Die betroffene Person kann sich dann später nicht darauf berufen, dass ausgerechnet diese Maßnahmen geholfen hätten. Sie vergibt damit eine Chance. Oft hilft es, den Zweck und die Verwendung der betriebsärztlichen Stellungnahme im BEM zu erläutern.
Eine stufenweise Wiedereingliederung kann eine Maßnahme im BEM sein, ersetzt das BEM aber nicht. Auch wenn die Wiedereingliederung gut gelingt, können weitere Maßnahmen erforderlich sein. Das BEM läuft deshalb auch über die stufenweise Wiedereingliederung hinaus weiter.
Eine stufenweise Wiedereingliederung kann bis zu sechs Monate dauern. Das ist gerade bei psychischen Erkrankungen und Belastungen sinnvoll. Wird der Plan zunächst nur für vier Wochen ausgestellt, lohnt sich ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Diese passen ihn in der Regel an. Auch nach jeder Stufe lässt sich der Plan erneut anpassen. Dadurch kann sich die Wiedereingliederung verlängern.
Einige Krankenkassen, insbesondere private, stimmen einer stufenweisen Wiedereingliederung nicht zu oder bewilligen sie nur für einen kurzen Zeitraum. In der Regel stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt den Plan aus und sendet ihn an die Krankenkasse. Nach unserer Erfahrung gibt es selten Rückfragen. Die ärztliche Bescheinigung umfasst die Dauer und gegebenenfalls eine Verlängerung.
Wichtig ist, dass die betroffene Person nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit gegebenenfalls aus dem Krankengeldbezug fällt und Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld beantragen muss. Den Plan unterschreiben die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, der Arbeitgeber, die Krankenkasse und gegebenenfalls auch die versicherte Person. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einer stufenweisen Wiedereingliederung zuzustimmen.
Der Kreis der Beteiligten wird individuell und nur mit Zustimmung der betroffenen Person zusammengestellt. Das erste Gespräch beginnt in der Regel unter vier Augen. Weitere Personen nehmen teil, wenn die betroffene Person dies wünscht – etwa die Führungskraft, wenn bereits klar ist, dass sie für die Maßnahmen benötigt wird.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV beziehungsweise GSBV) wird nicht grundsätzlich an jedem BEM beteiligt. Auch ihre Beteiligung setzt die Einwilligung der betroffenen Person voraus. Wenn sie einbezogen wird, bietet sie eine große Unterstützung, etwa beim Beantragen von Hilfsmitteln und Unterstützung oder bei einem Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Als Alternative zur Koordination durch HR kommt eine neutrale Stelle infrage, zum Beispiel eine externe BEM-Beratung.
Hier bleibt nur, das Gespräch zu suchen. Es gibt keine Möglichkeit, Maßnahmen im BEM einzufordern. Eine Auswirkung hat dies erst vor Gericht im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung.
Wenn die betroffene Person ein Protokoll wünscht, spricht nichts dagegen. Es sorgt für einen gleichen Informationsstand. Maßnahmen im BEM sollten ohnehin dokumentiert werden. Dazu gehören auch vorgeschlagene, aber nicht umgesetzte Maßnahmen. In der Regel stehen diese Informationen in einem Maßnahmenplan, den auch der Arbeitgeber erhält.
Der Arbeitgeber darf die BEM-Akte bei einer Kündigungsschutzklage nicht automatisch einsehen. Ihm stehen aber die Beendigungserklärung und der Maßnahmenplan mit allen arbeitgeberseitigen Maßnahmen zur Verfügung.
Man schaut mit einer anderen Brille. In der Vergangenheit war vieles auf ein vermeintlich „neutrales“ Modell ausgerichtet, man ging vom männlichen Standard aus. Differenzierter und passgenauer zu schauen, bedeutet treffsicherer zu agieren. Wir sollten nicht in starren Kategorien (Frau/Mann) denken, sondern hin zu einer funktions- und bedarfsorientierten Vielfalt.
In der Medizin und im Arbeitsschutz spielen zwei Dimensionen eine Rolle: die biologischen Gegebenheiten (Sex) und die soziokulturelle Identität (Gender). Die Ansprache der Kollegen und Kolleginnen ist wichtig und sollte in Unternehmen festgelegt werden z.B. ohne „Herr“ oder „Frau“ auf Wunsch, also „Hallo Musterpatient“, nicht „Hallo Herr Musterpatient“.
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